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Aktienhandel per Smartphone verführt zum Zocken

29/8/2021

 
Broker-Apps machen den Handel mit Aktien auch für Privatanleger ohne einschlägige Kenntnisse zum Kinderspiel und erleben seit einiger Zeit einen Boom. Forscher des Leibniz- Instituts für Finanzmarktforschung SAFE haben nun untersucht, ob dieser bequeme Zugang zu den Kapitalmärkten das Anlegerverhalten verändert.
Sie stellten fest: Smartphone-Broker tendieren deutlich mehr zum Risiko als die Nutzer anderer Medien. Wenn ein Titel in der Vergangenheit hohe Renditen aufwies, lassen sie sich auch von starken Kursschwankungen nicht vom Kauf abhalten. Studienmitautor Andreas Hackethal, Leiter der Forschungsabteilung Household Finance bei SAFE, betont, dass dieses Verhalten nicht nur bei Neulingen zu beobachten ist: „Die gestiegene Risikobereitschaft ist nicht durch eine anfängliche, vorübergehende Begeisterung zu erklären, sondern ist Ausdruck einer langfristig geänderten Anlagestrategie.“ Ebenfalls besorgniserregend: Wer durch den Smartphone- Aktienhandel zu mehr Risiko „erzogen“ wurde, tendiert anschließend auch auf anderen Kanälen zu mehr Risikofreude beim Brokern.

„Salomonisches“ Gerichtsurteil zur Tierhalterhaftung bei Gefälligkeitsdiensten

17/8/2021

 
Ein Hundehalter konnte sein Tier wegen Schichtdienst-Verpflichtungen nicht regelmäßig ausführen. Weil ihr das Gassigehen Freude bereitete, sprang eine Nachbarin über Jahre hinweg für ihn ein. Einmal jedoch rannte der angeleinte, üblicherweise ruhige Vierbeiner los, um einer Katze nachzujagen. Die Nachbarin stürzte daraufhin und zog sich schwere Verletzungen zu, die eine dauerhafte Teilinvalidität zur Folge haben. Vor dem Landgericht Coburg wollte sie dafür Schadensersatz vom Hundehalter erstreiten.
Die Richter urteilten: Auch wenn die Klägerin aus Gefälligkeit das Gassigehen übernahm, handelte sie damit nicht auf eigene Gefahr – der Hundehalter haftet also grundsätzlich. Weil die Klägerin jedoch mit einem plötzlichen Losreißen des Hundes bei einem Spaziergang in der Dämmerung habe rechnen müssen, wurde die Haftung auf die Hälfte der Schadenssumme begrenzt. Der Fall unterstreicht erneut, wie wichtig eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist. Denn schon wenn ein Haustier unkontrolliert auf die Straße läuft und Autofahrer daraufhin ausweichen, kann es zu immensen Schäden kommen – für die regelmäßig die Tierhalter geradestehen müssen.

    Redaktion

    Dirk R. Salomon Versicherungsfachwirt (IHK)
    Versicherungsfachmann (BWV)
    Immobilienmakler (IHK)

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